DER STROMPREIS

Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem GRUNDPREIS und dem ARBEITSPREIS.

DER GRUNDPREIS

Grundpreis (netto) zzgl. der jeweils gültigen USt. (19 %) Grundpreis (brutto)
Eintarifzähler (konventionell)
110,08 €/Jahr 20,92 €/Jahr 131,00 €/Jahr
Zweitarifzähler (konventionell)
130,25 €/Jahr 24,75 €/Jahr 155,00 €/Jahr
Eintarifzähler (modern)
126,89 €/Jahr 24,11 €/Jahr 151,00 €/Jahr
Zweitarifzähler (modern)
147,06 €/Jahr 27,94 €/Jahr 175,00 €/Jahr
Aufschlag für Messwandlerzähler 25,08 €/Jahr 4,77 €/Jahr 29,85 €/Jahr

Preise für Messstellenbetrieb

Grundpreis (netto) zzgl. der jeweils gültigen USt. (19 %) Grundpreis (brutto)
Eintarifzähler (konventionell)
11,04 €/Jahr 2,10 €/Jahr 13,14 €/Jahr
Zweitarifzähler (konventionell)
21,12 €/Jahr 4,01 €/Jahr 25,13 €/Jahr
Intelligente Messsysteme
bis 6.000 KWh
16,81 €/Jahr 3,19 €/Jahr 20,00 €/Jahr
ab 6.001 – 10.000 KWh
ab 10.001 – 20.000 kWh
ab 20.001 – 50.000 KWh
ab 50.001 – 100.000 KWh
84,03 €/Jahr
109,24 €/Jahr
142,86 €/Jahr
168,07 €/Jahr
15,97 €/Jahr
20,76 €/Jahr
27,14 €/Jahr
31,93 €/Jahr
100,00 €/Jahr
130,00 €/Jahr
170,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
Aufschlag für Messwandlerzähler 25,08 €/Jahr 4,77 €/Jahr 29,85 €/Jahr

DER ARBEITSPREIS

Arbeitspreis (netto) zzgl. der jeweils gültigen USt. (19 %) Arbeitspreis (brutto)
Vorpommern Ökostrom
38,61 ct/kWh 7,34 ct/kWh 45,95 ct/kWh

 

Bei dem Ausweis der Preise und Steuersätze mit zwei Nachkommastellen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Netzentgelt, Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Konzessionsabgaben und weitere Bestandteile.
Im Grund- und Arbeitspreis sind die Kosten des Messstellenbetriebs und der Messung sowie der Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt sowie die Konzessionsabgaben enthalten.
Vom Netzbetreiber werden die folgenden Bestandteile in Verbindung mit den Netzentgelten erhoben, die ebenfalls im Arbeitspreis eingerechnet sind:
  • • Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • • Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
  • • Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG
  • • abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2022

Stadtwerke Loitz GmbH, Lange Straße 83 · 17121 Loitz

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 22. Mai 2023
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2022

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CO2-Emissionen
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Radioaktiver Abfall
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CO2- Emissionen
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Radioaktiver Abfall
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CO2- Emissionen
377 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,0002 g/kWh

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