DER STROMPREIS

Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem GRUNDPREIS und dem ARBEITSPREIS.

DER GRUNDPREIS

Grundpreis (netto) zzgl. der jeweils gültigen USt. (19 %) Grundpreis (brutto)
Eintarifzähler (konventionell)
138,66 €/Jahr 26,34 €/Jahr 165,00 €/Jahr
Eintarifzähler (modern) 138,66 €/Jahr 26,34 €/Jahr 165,00 €/Jahr
Eintarifzähler (intelligent) 210,92 €/Jahr 40,08 €/Jahr 251,00 €/Jahr
Zweitarifzähler
134,45 €/Jahr 25,55 €/Jahr 160,00 €/Jahr

Preise für Messstellenbetrieb

Grundpreis (netto) zzgl. der jeweils gültigen USt. (19 %) Grundpreis (brutto)
Eintarifzähler (konventionell)
11,04 €/Jahr 2,10 €/Jahr 13,14 €/Jahr
Zweitarifzähler (konventionell)
21,12 €/Jahr 4,01 €/Jahr 25,13 €/Jahr
Intelligente Messsysteme
bis 6.000 KWh
16,81 €/Jahr 3,19 €/Jahr 20,00 €/Jahr
ab 6.001 – 10.000 KWh
ab 10.001 – 20.000 kWh
ab 20.001 – 50.000 KWh
ab 50.001 – 100.000 KWh
16,81 €/Jahr
42,02 €/Jahr
75,63 €/Jahr
100,84 €/Jahr
3,19 €/Jahr
7,98 €/Jahr
14,37 €/Jahr
19,16 €/Jahr
20,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
90,00 €/Jahr
120,00 €/Jahr
Aufschlag für Messwandlerzähler 25,08 €/Jahr 4,77 €/Jahr 29,85 €/Jahr

DER ARBEITSPREIS

Arbeitspreis (netto) zzgl. der jeweils gültigen USt. (19 %) Arbeitspreis (brutto)
Arbeitspreis HT 30,55 ct/kWh 5,81 ct/kWh 36,36 ct/kWh
Arbeitspreis NT
24,58 ct/kWh 4,67 ct/kWh 29,25 ct/kWh
Arbeitspreis (intelligent) 30,21 ct/kWh 5,74 ct/kWh 35,95 ct/kWh

 

Bei dem Ausweis der Preise und Steuersätze mit zwei Nachkommastellen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Netzentgelt, Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Konzessionsabgaben und weitere Bestandteile.
Im Grund- und Arbeitspreis sind die Kosten des Messstellenbetriebs und der Messung sowie der Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt sowie die Konzessionsabgaben enthalten.
Vom Netzbetreiber werden die folgenden Bestandteile in Verbindung mit den Netzentgelten erhoben, die ebenfalls im Arbeitspreis eingerechnet sind:
  • Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
  • Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG
  • abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2023

Stadtwerke Loitz GmbH, Lange Straße 83 · 17121 Loitz

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 22. Dezember 2025
Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2023

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CO2-Emissionen
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Radioaktiver Abfall
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CO2- Emissionen
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Radioaktiver Abfall
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CO2- Emissionen
324 g/kWh
Radioaktiver Abfall
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Formulare „VORPOMMERN ÖKOSTROM Gewerbe“

Preisstand: 01.01.2025