ERMITTLUNG DER ZÄHLERSTÄNDE

Der Wasserverbrauch wird mit geeichten Wasserzählern in Kubikmetern (m³) gemessen. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der Zählerstände zum Jahresanfang und zum -ende. Die Ablesungen der Wasserzähler erfolgte im November und Dezember. Zum 31.12. wurde der Verbrauch linear hochgerechnet, da in der Regel der Wasserverbrauch monatlich gleichbleibend ist. Der erfasste Zählerstand und die Hochrechnung sind aus der Rechnung ersichtlich.
Die Zählerstände sind in der Rechnung gekennzeichnet. So können Sie erkennen, wie die Zählerstände zu den einzelnen Terminen ermittelt wurden (z.B. durch Ablesung oder die Hochrechnung der Stände zum 31.12.). Haben Sie uns Zählerstände mitgeteilt, so werden diese berücksichtigt.

GESCHÄTZTER VERBRAUCH

Können keine Zählerstände ermittelt werden, so schätzen wir diese nach den Vorjahreszahlen oder anhand von Verbräuchen vergleichbarer Kundengruppen. Eine eventuelle Schätzung ist auf der Rechnung im Bereich der Zählerstände vermerkt.

WASSER

Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Loitz GmbH gültig ab 01.01.2002:

WASSERPREIS

Der Wasserpreis für das von den Stadtwerken Loitz GmbH gelieferte Wasser setzt sich aus einem Grundpreis als Vorhalteleistung und einem Arbeitspreis für die abgenommene Menge zusammen.

a) GRUNDPREIS

Der monatliche Teilbetrag des Jahresgrundpreises beträgt für jeden Wasserzähler mit einer Nennbelastung

bis 5 m³/h:

5,90 € netto /  6,31 € brutto.

bis 10 m³/h:

11,80 € netto /  12,63 € brutto.

bis 20 m³/h:

17,70 € netto /  18,94 € brutto.

mehr als 20 m³/h je m³/h

0,90 € netto /  0,96 € brutto.

b) ARBEITSPREIS

Der Arbeitspreis beträgt je Kubikmeter Wasser:

1,42 € netto / 1,52 € brutto.

Die gesamte Wasserlieferung wird zu einem Durchschnittspreis je Kubikmeter Wasser abgerechnet, wenn der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebene Preis diesen Durchschnittspreis unterschreitet.

1,89 € netto / 2,02 € brutto.

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)

Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet liegt im Härtebereich hart (mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, entspricht mehrl als 14 Grad deutscher Härte).

Es wird eine Umsatzsteuer von 7% erhoben. Preisstand: 1. Oktober 2013