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Selbsterklärung für Unternehmen

Gemäß der Energiepreisbremsen haben Letztverbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf Entlastung. Soweit es sich um Unternehmen im Sinne der Energiepreisgesetze handelt, gibt es allerdings eine Vielzahl von Regelungen, die die mögliche Höhe der Entlastungen beschränken können und den Entlastungsempfänger Pflichten auferlegen: Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Netzentnahmestellen zusammengenommen 150.000 Euro/Monat überschreiten werden, haben dazu ist eine Selbsterklärung bis zum 31. März 2023 dem Lieferanten zu übermitteln.

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