Es wurde die Erhöhung des Grundpreises für Wasser ab dem 01.01.2026 beschlossen.
Die Anlage 1 zur AVB Wasser-V- ändert unter 1 a) den Grundpreis wie folgt:
- 1. Wasserpreis
- a) Grundpreis
Der monatliche Teilbetrag des Jahresgrundpreises beträgt für jeden Wasserzähler mit einer
Nennbelastung
bis 5 m³/h 8,61 (9,21) EURO
bis 10 m³/h 17,22 (18,43) EURO
bis 20 m³/h 25,83 (27,64) EURO
von mehr als 20 m³/h je m³/h 0,90 (0,96) EURO
Die gesamte Wasserlieferung wird zu einem Durchschnittspreis von 2,24 (2,40) EURO/m³
abgerechnet, wenn der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebende Preis diesen
Durchschnittspreis unterschreitet. Die Grenze liegt bei 165 m³.
Die Preise in Klammern beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Z. 7 %).
