Es wurde die Erhöhung des Grundpreises für Wasser ab dem 01.01.2026 beschlossen.

Die Anlage 1 zur AVB Wasser-V- ändert unter 1 a) den Grundpreis wie folgt:

  • 1. Wasserpreis
    • a) Grundpreis

    Der monatliche Teilbetrag des Jahresgrundpreises beträgt für jeden Wasserzähler mit einer

    Nennbelastung

    bis 5 m³/h    8,61 (9,21)    EURO
    bis 10 m³/h 17,22 (18,43) EURO
    bis 20 m³/h 25,83 (27,64) EURO
    von mehr als 20 m³/h je m³/h 0,90 (0,96) EURO

    Die gesamte Wasserlieferung wird zu einem Durchschnittspreis von 2,24 (2,40) EURO/m³
    abgerechnet, wenn der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebende Preis diesen
    Durchschnittspreis unterschreitet. Die Grenze liegt bei 165 m³.

    Die Preise in Klammern beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Z. 7 %).

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