Erläuterungen zu zusätzlichen Kennzeichnungen

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  • Der Strom für die oben genannten Stromprodukte wird zu 100% aus Erneuerbaren Energien erzeugt.
  • Die Erzeugungsanlagen und Energieträger können auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden. Als Nachweis werden die Entwertungsnachweise aus dem Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes vorgelegt.
  • Die genannten Kriterien werden jährlich geprüft.
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